WO HELFEN WIR IHNEN
Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuererklärung
- für Arbeitnehmer
- für Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionen
- für Einnahmen aus Unterhaltsleistungen
- oder wenn neben solchen Einnahmen auch
- für Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
- Spekulationsgewinne
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, wenn diese bei verheirateten
€ 26.000,- und bei anderen Personen
€ 13.000,- jährlich nicht überschreiten.
- für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, wenn diese den Freibetrag von 500,- Euro nicht übersteigen
- für Leistungen aus Altersvorsorgeverträge
Beratung bei Antragsstellung auf
- Kindergeld
- Wohnungsbauprämie
Stellen von
- Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Freistellungsaufträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
- Anträgen einer Nichtverlanlagungsbescheinigung
- Anträgen für sonstige Zulagen und Prämien
- Anträgen für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
Berechnung des voraussichtlichen Steuererstattungsanspruches
Erarbeiten steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Vorausplanung für die Zukunft
Hilfe bei sonstigen Problemen z.B. Wahl der Steuerklasse
Prüfung der ergangenen Bescheide auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
Einlegen und Führen von Rechtsmitteln (Einspruch oder schlichte Änderung)