WO HELFEN WIR IHNEN

Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuererklärung

  • für Arbeitnehmer
  • für Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionen
  • für Einnahmen aus Unterhaltsleistungen
  • oder wenn neben solchen Einnahmen auch
  • für Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
  • Spekulationsgewinne
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, wenn diese bei verheirateten
    € 26.000,- und bei anderen Personen
    € 13.000,- jährlich nicht überschreiten.
  • für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, wenn diese den Freibetrag von 500,- Euro nicht übersteigen
  • für Leistungen aus Altersvorsorgeverträge
 

Beratung bei Antragsstellung auf

  • Kindergeld
  • Wohnungsbauprämie
 

Stellen von

  • Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Freistellungsaufträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
  • Anträgen einer Nichtverlanlagungsbescheinigung
  • Anträgen für sonstige Zulagen und Prämien
  • Anträgen für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
 

Berechnung des voraussichtlichen Steuererstattungsanspruches

Erarbeiten steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Vorausplanung für die Zukunft

Hilfe bei sonstigen Problemen z.B. Wahl der Steuerklasse

Prüfung der ergangenen Bescheide auf sachliche und rechnerische Richtigkeit

Einlegen und Führen von Rechtsmitteln (Einspruch oder schlichte Änderung)